Gemeinde Natschbach-Loipersbach
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Grundsätzlich wird zwischen öffentlichen Urkunden und Privaturkunden unterschieden:
Öffentliche Urkunden sind Urkunden (z.B. Personenstandsurkunden, Zeugnisse, Diplome der Universitäten), die
Von öffentlichen Urkunden kann eine beglaubigte Abschrift (beglaubigte Kopie) erstellt werden, die die Übereinstimmung von Original und Abschrift (Kopie) bestätigt.
Alle anderen Urkunden sind Privaturkunden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Gemeindezeitung Juni 2024Mehr...
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